- Winterdienst

Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer laut Ortssatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg von 07:00 Uhr morgens bis in die Abendstunden für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Berufstätige und ältere Mitbürger ein Problem dar. Denn, wenn ein Passant zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen.
Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. machen sich deswegen im Winter berechtigte Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen.
Annahmeschluss ist Ende Juni !!!
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