Rund ums Haus - Grundmann
Hausmeisterservice & Gebäudereinigung

- Winterdienst






Gesetzliche Verpflichtungen für Grundstückseigentümer laut Ortssatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg von 07:00 Uhr morgens bis in die Abendstunden für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Dies stellt vor allem für Berufstätige und ältere Mitbürger ein Problem dar. Denn, wenn ein Passant zu Schaden kommt, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen.

Viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. machen sich deswegen im Winter berechtigte Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen.


Die Bürger, Unternehmen und Kommunen kann es jedoch “kaltlassen”, wenn es schneit oder Eisglätte die Gehwege zur Rutschbahn werden lässt. Ein Objekt-Reinigungsvertrag mit uns macht das möglich, der Ihnen einen Winterdienst sichert, der umweltfreundlich, preiswert, zuverlässig ist. Schneeräumung und Eisbeseitigung führen wir für Sie von November bis einschließlich März jeden Jahres durch.


Annahmeschluss ist Ende Juni !!!


Gerne erstellen Wir auch ein komplettpaket von November bis März zu guten Konditionen